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Geborgen im Alter: Aktuelles/News Juli 2009
Hier einige Neuerungen:
1. Privatkassen scheitern in Karlsruhe
Die privaten Krankenkassen sind mit Ihren Verfassungsbeschwerden gegen die zentralen Vorgaben der Gesundheitsreform gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Reformwerk der Bundesregierung von 2007. Dieses nimmt die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht und soll so für mehr Wettbewerb sorgen. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei nicht verletzt, befunden die Karlsruher Verfassungsrichter.
Den Gesetzgeber trifft jedoch eine Beobachtungspflicht. Denn die Vorschriften über den Basistarif, die Portabilität und die erweiterte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung könnten zu Prämiensteigerungen für Versicherte in den Normaltarifen und dadurch zu erheblichen Wechselbewegungen in den Basistarif mit seinen begrenzten Prämien führen.
Der Vorteil der Versicherungsnehmer im Basistarif könnte zum Nachteil der übrigen Versicherungsnehmer in den Normaltarifen werden. Denn: je mehr Personen sich im Basistarif versichern und je mehr Verluste dieser verursacht, desto stärker steigt der Preis der Normaltarife und die Belastung, der in diesen Tarifen Versicherten.
Dies könnte letztlich eine Auszehrung des eigentlichen Hauptgeschäfts der privaten Krankenversicherungen bewirken. Dann müssten die gesetzlichen Regelungen einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Weist der Gesetzgeber den privaten Krankenversicherungen durch die Einführung der Versicherungspflicht und den Kontrahierungszwang im Basistarif in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die Aufgabe zu, im Rahmen eines privatwirtschaftlich organisierten Marktes für den bei ihr versicherten Personenkreis einen Basisschutz bereitzustellen, muss er auch im Interesse der Versicherten darauf achten, dass dies keine unzumutbaren Folgen für Versicherungsunternehmen und die bei ihnen Versicherten hat.
Die privaten Krankenkassen legten die Verfassungsbeschwerden ein, weil sie Ihr Geschäftsmodell massiv beeinträchtigt sahen.
2. RWI Studie: Teure Heime bieten nicht zwangsläufig beste Pflege
Teure Pflegeheime sind nicht zwangsläufig besser als günstigere Anbieter. Als einen entscheidenden Grund hierfür nennt der neue „Pflegeheim Rating Report“ des Rheinisch Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) den kaum ausgeprägten Qualitätswettbewerb zwischen den Heimen. Zwar seien teurere Heime baulich besser ausgestattet und böten bessere Betreuung, bei der Versorgung mit Nahrung, der Versorgung von Demenzkranken oder der Sondenernährung schnitten sie nicht besser ab.
Sehr teuer seien Heime in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In Ostdeutschland und Niedersachen im Bundesvergleich dagegen günstig.
3. Neues Netzwerk "Beruf & Pflege/Betreuung" ist Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen. Gesamtbudget liegt bei 100.000 Euro für zwei Jahre. 45.000 Euro bringen dabei örtliche Stiftungen und Vereine auf.
Ein Angehöriger wird zum Pflegefall. Betreuung und Pflegeaufgaben stellen die Familie vor eine sehr schwere Belastung. Eine mögliche Doppelbeanspruchung von Pflege und Beruf droht den Arbeitnehmer an den Rand seiner Kräfte zu bringen. Gesetzlich kann er zwar zehn Tage freigestellt werden oder ein halbes Jahr Pflegeurlaub nehmen, umalles zu organisieren – jedoch ohne Gehalt. Dem Arbeitgeber droht einwichtiger Mitarbeiter auszufallen – er muss aber gleichzeitig den Arbeitsplatz erhalten.
In diese Zwickmühle können angesichts der demografischen EntwicklungFamilien und Betriebe geraten. Aber auch bei Krankheit oder Unfallist akut niemand auf diese Situation vorbereitet. Dieses Vakuum willdas neu gegründete Pilotprojekt "Beruf & Pflege/Betreuung" ausfüllen.
18 ausgewählte Projekte
Die Idee entstand in der Arbeitsgemeinschaft "Familie" der Zukunftswerkstatt und ist das zweite praktische Projekt, dasumgesetzt wird. Ursula Nicola-Hesse und Hans-Erwin Hermann machten sich Gedanken über Familie und Unternehmen, als der Wettbewerb"familie@unternehmen.nrw" ausgelobt wurde. "Unser Ansatz mit Pflegeund Betreuung passte genau", so Hermann. Als Projektträger gewann mandie Diakoniestation. 63 Projekte nahmen an dem Wettbewerb teil,18 wurden ausgewählt und werden jetzt bezuschusst. Diakoniestation-Geschäftsführer Peter Siebel: "Wir sind die einzigen, die das Themaaus praktischer Sicht angehen."
Das aufzubauende externe Netzwerk – vom Handwerker für Reparaturenüber Hospizverein, Winterdienste, Sanitätshäusern, Ärzten,Umzugshilfen, Wohnraumberatung bis zu mobilen Frisören – soll eine Entlastung für die Betroffenen darstellen; dabei wird aber auch mit Partnern kooperiert: "Wir stellen einen Versorgungsplan auf für einequalifizierte Pflege und Betreuung", so Schächinger.Sie muss jetzt die 93 Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeiternüberzeugen, dass sie diese Hilfe nutzen und eine Beratung am und fürden Arbeitsplatz ermöglichen. Siebel: "Wir müssen den Arbeitgebern auch deutlich machen, wo für sie der Profit liegt: Zum Beispiel im Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, wenn die Mitarbeiter sich voll und ganz auf den Job konzentrieren können." Denn: Nach zwei Jahren muss sich das Netzwerk selbst tragen,müssen Firmen bereit sein, für die Beratungsleistung zu zahlen.
Info
Das Budget
Das 100 000 Euro-Budget für das Projekt wird mit 55 000 Euro auseinem EU-Topf bezuschusst; 45 000 Euro finanzieren die Bürgerstiftungder Stadtsparkasse (10 000 Euro), der Förderkreis der Diakoniestation(15 000 Euro), die Diakoniestation aus Eigenmitteln (12 000 Euro),die vier Ev. Kirchengemeinden, die Gesellschafter der Diakoniestationsind (8000 Euro).
4. Demenz
In Deutschland leben heute rund 1,1 Mio. Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Bis zum Jahr 2030 wird sich diese Zahl auf ca. 1,7 Mio. erhöhen. Es gibt bis heute Defizite bei der Ursachenerforschung von Demenz sowie bei der frühzeitigen Diagnose. Es gibt bisher kaum Kenntnisse, wie die Krankheit verhindert werden kann und keine Heilungsmöglichkeiten. Durch gezielte Maßnahmen kann das Fortschreiten der Krankheit jedoch in einem begrenzten Umfangaufgehalten und die Situation der Betroffenen verbessert werden. Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen haben häufig einen Hilfe- und Betreuungsbedarf, der über den normalen Hilfebedarf hinausgeht. Da es demenziell erkrankten Menschen körperlich meist vergleichsweise gut geht, sind sie bisher oft durch das Raster der Pflegeversicherung gefallen. Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz hatte der Gesetzgeber bereits zum 1.Januar 2002 Verbesserungen bei der häuslichen Versorgung eingeführt. Solche Pflegebedürftige können seitdem zusätzlich für Betreuungsleistungen bis zu 460 Euro pro Jahr von der Pflegekasse erhalten. Dieser zusätzliche Leistungsbetrag wird mit der Pflegereform ausgebaut auf bis zu 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200Euro (erhöhter Betrag) monatlich.
Geborgen im Alter: Aktuelles/News Januar 2009
Was hat sich zum 1. Januar 2009 geändert? Hier einige Neuerungen:
1. Recht auf Pflegeberatung
Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung seit dem
1.01.2009 gesetzlich verankert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für
ihre pflegebedürftigen Versicherten eine Pflegeberatung und das so genannte Fallmanagement anzubieten.
Die neuen Pflegeberaterinnen und -berater verfügen über ein genaues Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Sozialarbeit und der Pflege. Für die Versicherten bedeutet das ein individuelles Unterstützungs-, Beratungs- und Begleitangebot,
das immer auf den Bedarf des Hilfebedürftigen zugeschnitten ist.
Auf Wunsch des Versicherten muss die Pflegeberatung bei ihm zuhause stattfinden.
2. Bewertungssystem für Pflege- und Seniorenheime
Die Leistungen der stationären Pflegeeinrichtungen können seit dem 01.01.2009 noch besser verglichen werden, weil die Ergebnisse der einzelnen Qualitätsprüfungen an einer gut sichtbaren und zugänglichen Stelle im jeweiligen Pflegeheim veröffentlicht werden müssen. Dafür haben der GKV-Spitzenverband, die Verbände, die Pflegekassen und der Heimträger gemeinsame Bemessungsgrundlagen entwickelt. Die Bewertung der Heime wird über das bekannte Schulnotensystem erfolgen. In die Endnote von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ fließen über 80 Einzelbewertungen ein, wobei die pflegerische Versorgung den Schwerpunkt bildet.
Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen mindestens einmal geprüft werden, danach ist eine jährliche Kontrolle vorgesehen.
Mehr zur Pflegereform 2008 hier.






