Archiv für die Kategorie ‘Politik’

Die Mittel des saarländische Förderprojekt „Wohnen im Alter“ sind vorzeitig aufgebraucht

Mittwoch, 08. September 2010

Um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen hat das saarländische Ministerium das Förderprogramm „Wohnen im Alter“ ins Leben gerufen. Bereits 2009 standen 4,5Mio Euro für Umbauarbeiten für Rentner zur Verfügung. Auch 2010 hat das Land wieder einen großen Betrag in Aussicht gestellt, weswegen sich viele Senioren die Wohnung altersgerecht umbauen ließen statt in ein Altersheim zu gehen. Doch anders als im letzten Jahr ist 2010 das Fördergeld vorzeitig aufgebraucht und viele Senioren stehen nun mit leeren Händen da.

Das Problem ist, dass viele Senioren beim saarländischen Sozialministerium einen Antrag auf Förderung für altersgerechtes Wohnen erhalten haben und die Erlaubnis für den Beginn ihrer Umbaumaßnahmen erhalten. Doch leider ist es fraglich, ob die Senioren ihr Geld sehen werden.

Zu dieser verfahrenen Situation ist es laut der Saarbrücker Zeitung dadurch gekommen, dass im Jahr 2009 4,5Mio Euro zu Verfügung gestellt worden. Diese Summe wurde bereits Anfang des Jahres festgelegt. Durch den Regierungswechsel wurde die Summe von nur 2,5Mio Euro in diesem Jahr allerdings erst im Mai festgelegt. Da es aber viele Fälle gab, in denen vorzeitig umgebaut werden musste, da zum Beispiel ein erkranktes Familienmitglied ansonsten nicht weiter zu Hause hätte wohnen bleiben können, sondern in Altersheim bzw. Pflegeheim verlegt werden müsste, wurde bereits früher entschieden. Das Sozialministerium zeigte Verständnis für die Situation der Senioren und bewilligte ihnen vorzeitig den Umbau. Da nun aber weniger Geld zur Verfügung gestellt worden ist und schon zu viele Anträge bewilligt worden sind, kann nun nicht gewährleistet werden, dass alle Anträge im Nachhinein nun auch bezahlt werden können.

Das Problem ist, dass man offiziell erst dann anfangen darf zu bauen, wenn der Antrag bewilligt wurde. Das heißt, dass die Senioren, die sich für dieses Programm angemeldet haben und bereits mit dem Umbau angefangen haben, sich für kein anderes Förderprogramm mehr bewerben können.

Das Ministerium ist jedoch guter Dinge, dass ein Großteil der noch offenstehenden Anträge doch positiv entschieden wird.

Senioren am Steuer – eine Gefahr?

Mittwoch, 23. Juni 2010

Nachdem die Anzahl der Verkehrsunfälle verursacht durch Senioren gestiegen ist und sie somit ein größeres Verkehrsrisiko sind als Fahranfänger, hat das Schweizer Bundesamt für Strassen beschlossen entsprechend zu reagieren und bis Ende des Jahres einen Maßnahmenkatalog für den Bundesrat vorbereiten.

Unter anderem sollen die insgesamt 350 000 Senioren mit Führerschein diesen nur noch auf 2 Jahre befristet erhalten und sich danach regelmäßig einem obligatorischen Fahrtauglichkeitstest unterziehen und beim Straßenverkehrsamt ein Ärzte-Attest einreichen.

In Deutschland liegen zurzeit keine aktuellen Informationen zu einem ähnlichen Vorhaben vor, dennoch sollte man eigenverantwortlich handeln und sich bei einem Fahrer-Fitness-Check die eigenen Fahrfähigkeiten attestieren lassen.
Passen Sie ihre Konzentrationsfähigkeit ihren Fahrzeiten an und vermeiden Sie Nacht- bzw. Regenfahrten, wenn Sie merken, dass es Sie zu sehr anstrengt. Des Weiteren sollte man regelmäßig einen schnellen Sehtest beim Optiker machen um sicher zu gehen, dass man Verkehrsschilder und andere Fahrzeuge früh genug wahrnimmt.

Außerdem kann es nicht schaden, wenn man sein Wissen auf den neusten Stand bringt und sich ab und zu nach neuen Fahrregeln erkundigt. Viele Fahrschulen bieten einen eigenen Service für Senioren an um sowohl Theorie als auch Praxis wieder aufzufrischen. Eine Abschlussprüfung wird hier nicht verlangt.

Wer sich ganz sicher sein möchte, kann auch bei ADAC oder TÜV ein Fahrsicherheitstraining ableisten und sich somit auch in Extremsituationen geschützt oder zumindest vorbereitet zu fühlen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Existenzgründung als Job-Chance in der Altenpflege

Mittwoch, 11. November 2009

In Deutschland arbeiten derzeit ca. 800.000 Menschen im Bereich der Betreuung und Pflege älterer oder behinderter Menschen. Aufgrund der Vielfältigkeit des Berufes mit der ambulanten und der stationären Pflege, mit Wohngemeinschaften und betreutem Wohnen sowie der Nacht- und Kurzzeitpflege von Kranken und Senioren bis hin zu stationären Hospizen sind die Möglichkeiten in diesem Arbeitsfeld immens. Gegenwärtig sind mehr als 2 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig, wobei bis zum Jahre 2020 mit einem Anstieg von 37% bis 2030 sogar bis zu 58% gerechnet wird (Zahlenangaben vgl. Bundesministerium).

Die Marktpotentiale, die sich hier bieten, sind gewaltig. Für Leute, die die Selbständigkeit als Alternative sehen, eröffnen sich gerade durch das Franchising hier ungeahnte Wege. Insbesondere ausgebildetes Pflegepersonal wir von Franchisegebern gesucht, damit qualitativ hochwertige Dienstleistungen überall angeboten werden können. Inzwischen gibt es Lizenzsysteme für fast alle Bereiche des täglichen Lebens: Haushaltshilfen, Haustierbetreuung, Hausmeisterdienste etc.

Hierbei erfolgt die Unterstützung des Selbständigen durch den Lizenzgeber, welche sich auf Marketing, Finanzierung, Ausstattung, Weiterbildungsmöglichkeiten uvm. bezieht. Hier wird die Selbständigkeit zur lukrativen und zielbewussten Alternative gegenüber der reinen Weiterbildung, denn aufgrund des enormen Marktpotentials sind die Wettbewerber zu immer qualitativ hochwertigeren Leistungen gezwungen. Ob sich das Franchising im Pflegebereich allerdings zu einem Erfolgsmodell entwickelt, bleibt abzuwarten.

Seniorenpolitik der neuen Bundesregierung

Montag, 02. November 2009

Aufgrund der stetig wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen ist eine Reform des bisherigen Umlageverfahrens der Pflegeversicherung dringend notwenig. Die neue Regierung strebt hier eine Kapitaldeckung an, d.h. jeder Bürger ist verpflichtet, eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abzuschließen.

Jeder Angestellte muss also über den bisherigen Beitrag hinaus noch eine Pauschale bezahlen, mit welcher der hinzukommende Pflegebedarf gedeckt werden soll. Die Versicherten würden hierbei, wie bei der Riester-Rente, mindestens den angelegten Beitrag als Leistung erhalten.

Aufgrund fehlenden Geldes konnten sich pflegende Familien bisher keine ausgebildeten deutschen Pflegekräfte leisten, sondern nur solche aus osteuropäischen Staaten, die dann meist auch nur schwarz angestellt sind. Zudem sollen nun auch ausländische ebenso wie deutsche Hilfskräfte und pflegende Angehörige die notwendigen pflegerischen  Alltagshilfen erbringen können.

Wie die Finanzierung jedoch konkret aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Wir sind gespannt!