Um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen hat das saarländische Ministerium das Förderprogramm „Wohnen im Alter“ ins Leben gerufen. Bereits 2009 standen 4,5Mio Euro für Umbauarbeiten für Rentner zur Verfügung. Auch 2010 hat das Land wieder einen großen Betrag in Aussicht gestellt, weswegen sich viele Senioren die Wohnung altersgerecht umbauen ließen statt in ein Altersheim zu gehen. Doch anders als im letzten Jahr ist 2010 das Fördergeld vorzeitig aufgebraucht und viele Senioren stehen nun mit leeren Händen da.
Das Problem ist, dass viele Senioren beim saarländischen Sozialministerium einen Antrag auf Förderung für altersgerechtes Wohnen erhalten haben und die Erlaubnis für den Beginn ihrer Umbaumaßnahmen erhalten. Doch leider ist es fraglich, ob die Senioren ihr Geld sehen werden.
Zu dieser verfahrenen Situation ist es laut der Saarbrücker Zeitung dadurch gekommen, dass im Jahr 2009 4,5Mio Euro zu Verfügung gestellt worden. Diese Summe wurde bereits Anfang des Jahres festgelegt. Durch den Regierungswechsel wurde die Summe von nur 2,5Mio Euro in diesem Jahr allerdings erst im Mai festgelegt. Da es aber viele Fälle gab, in denen vorzeitig umgebaut werden musste, da zum Beispiel ein erkranktes Familienmitglied ansonsten nicht weiter zu Hause hätte wohnen bleiben können, sondern in Altersheim bzw. Pflegeheim verlegt werden müsste, wurde bereits früher entschieden. Das Sozialministerium zeigte Verständnis für die Situation der Senioren und bewilligte ihnen vorzeitig den Umbau. Da nun aber weniger Geld zur Verfügung gestellt worden ist und schon zu viele Anträge bewilligt worden sind, kann nun nicht gewährleistet werden, dass alle Anträge im Nachhinein nun auch bezahlt werden können.
Das Problem ist, dass man offiziell erst dann anfangen darf zu bauen, wenn der Antrag bewilligt wurde. Das heißt, dass die Senioren, die sich für dieses Programm angemeldet haben und bereits mit dem Umbau angefangen haben, sich für kein anderes Förderprogramm mehr bewerben können.
Das Ministerium ist jedoch guter Dinge, dass ein Großteil der noch offenstehenden Anträge doch positiv entschieden wird.









