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Pflegereform 2008 im Überblick


Die meisten älteren Menschen möchten gerne zu Hause gepflegt werden, doch die Angehörigen wissen häufig nicht, wie sie die Pflege zu Hause organisieren und umsetzen sollen. Übernehmen berufstätigen Kinder die Pflege, muss zudem geklärt werden, wie sie in dieser Zeit sozial abgesichert sind.

An Demenz erkrankte Menschen brauchen nicht nur Hilfe bei der körperlichen Pflege, sondern auch Betreuung im Alltag. Wer für seinen Angehörigen einen Platz in einem Pflegeheim sucht, möchte wissen, wie es um die Qualität der Pflegeeinrichtung bestellt ist. Die Pflegereform oder genauer, das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, passt die Strukturen in der Pflegeversicherung genauer an die Bedürfnisse der Menschen an. Sie verbessert die Qualität der Pflege und ermöglicht eine Transparenz zwischen guten und weniger guten Einrichtungen für Bürgerinnen und Bürger. Die erbrachten Leistungen sind besser vergleichbar. Die Pflegereform trägt dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so leben, wohnen und betreut werden, wie sie es gerne möchten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Ein große Teil der Leistungen wird bis 2012 schrittweise erhöht
  • Der Betreuungsbetrag für Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz (wie etwa an Demenz erkrankte oder psychisch erkrankte Menschen) steigt als Grundbetrag von bisher bis zu 460 Euro jährlich auf bis zu 1.200 Euro bzw. bis zu 2.400 Euro im erhöhten Betrag,
  • In Pflegeheimen können für Menschen, die eine besondere Betreuung benötigen, Betreuungsassistenten eingestellt werden,
  • Ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt,
  • Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn sich die einzelnen Bundesländer für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden,
  • Pflegende Angehörige erhalten Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit einer kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage,
  • Niedrigschwellige Angebote, (z. B. Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden dann zusätzlich gefördert,
  • Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden jährlich und grundsätzlich unangemeldet kontrolliert. Die Qualitätsberichte werden in verständlicher Form veröffentlicht.

 

 

 

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